Jedes Jahr wird am 20.11. an die Kinderrechte erinnert. Grundlage dazu ist die UN- Kinderkonvention vom 20.11.1989. Wir möchten diesen Anlass nutzen und Sie im Kurzen über das Wichtigste informieren.
Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Thematisch lassen sich die Rechte von Kindern aus der Konvention
in drei Gruppen einteilen:
Schutzrechte: Sie bieten Kindern Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Kinderhandel und wirtschaftlicher Ausbeutung.
Förderungsrechte: Im Rahmen dieser Rechte werden die Grundbedürfnisse der Kinder gewährleistet, wie Gesundheit, Ernährung und Bildung.
Beteiligungsrechte: Sie geben Kindern das Recht, ihre Meinung zu äußern und sich an wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen.
Welche Kinderrechte gibt es?
Es gibt vier Gruppen: Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, die Gleichbehandlung, das Wohl des Kindes und die Beteiligung.
Im Einzelnen bedeutet das:
Jedes Kind hat das Recht auf alle Dinge, die es zum Leben braucht. Dazu gehören
zum Beispiel Essen und Trinken oder eine ärztliche Behandlung. Auch zur Schule
gehen zu dürfen ist ein Kinderrecht, sowie das Recht auf Spiel und Freizeit.
Alle Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und kein Kind darf schlechter
behandelt werden als andere Kinder.
Jedes Kind hat das Recht, gesund, umsorgt und vor Gewalt geschützt
aufzuwachsen.
Jedes Kind hat das Recht, bei seinen Eltern zu wohnen oder, sollten die Eltern
getrennt leben, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden
und sich für diese einzusetzen. Das bedeutet freie Meinungsäußerung.
Bei Fragen, die Kinder direkt betreffen, müssen sich die Erwachsenen die Meinung
der Kinder anhören und bei ihren Entscheidungen auch berücksichtigen.
Wichtig zu wissen: Kinderrechte sind Menschenrechte, das heißt Kinder müssen sich
(wie alle Menschen) diese Rechte nicht verdienen, indem sie irgendwelche Pflichten
erfüllen
Das Kinder Rechte haben entbindet uns Erwachsene wiederum nicht von unserer Pflicht sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und weiterhin Entscheidungen für sie zu treffen zu denen sie (noch) nicht bereit bzw. fähig sind.
Unsere Kita setzt sich nicht nur mit der Umsetzung des „offenen Konzeptes“ für starke Kinder ein. Auch in unserem Alltag haben „Kinderrechte“ einen festen Platz.
Deshalb sind „Kinderrechte“ z.B. Thema in der jeden Montagmorgen um 9.00 Uhr
stattfindenden Schlaufuchsversammlung („Schlaufüchse“ werden bei uns die angehenden Schulkinder genannt). In dieser Versammlung haben die Kinder die Möglichkeit sich darin zu üben ihre Meinungen zu äußern. Sie erhalten so aber auch gezielt Raum dafür, ihre Wünsche und auch Kritik im Kitaalltag einbringen. Unser Team ist während der gesamten Kitazeit der Kinder darum bemüht, jedes Kind mit seinen Wünschen im Einzelnen zu hören und wahrzunehmen. In der Versammlung legen wir MIT ALLEN KINDERN DER GRUPPE noch einmal mehr den Schwerpunkt darauf, jedem Kind, abhängig von der jeweiligen Situation, zuzuhören und seine Rechte zu wahren. Ein für die Eltern und Kinder „sichtbares Element“ ist unsere Beschwerdemauer im 1. Stock der Kita.
Sich mit Freude in einer gewohnten Gruppe achtsam und wertschätzend auszutauschen und sich spielerisch mit einem so wertvollen Thema auseinanderzusetzen, ist Ziel unserer pädagogischen Arbeit. Dabei ist es schön zu beobachten, dass sich der Kreis der interessierten Kinder an dieser Versammlung über die letzten Monate stetig erweitert.
Bei Fragen zum Thema „Kinderrechte“ und ihrer Umsetzung in unserer Kita stehen unsere Fachkräfte
Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem in unserer Konzeption (Klicken Sie hier)